Teilnahmebedingungen für den Deutschen Lehrkräftepreis

Die Heraeus Bildungsstiftung und der Deutsche Philologenverband (im Folgenden “Veranstalter”) sind Ausrichter des Wettbewerbs “Deutschen Lehrkräftepreis – Unterricht Innovativ” (im Folgenden „Wettbewerb“).

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit über die Webseite www.lehrkraeftepreis.de in der jeweils aktuellen Fassung unter dem Link “Teilnahmebedingungen” eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1.2 Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen sowie den Inhalt zu ändern und/oder zu ergänzen, den Deutschen Lehrkräftepreis ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen, insbesondere, wenn die planmäßige Durchführung des Wettbewerbs aus rechtlichen und technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt nicht gewährleistet ist.

2. Wer kann sich bewerben bzw. nominiert werden?

2.1 Der Wettbewerb steht für derzeit tätige Lehrkräfte der weiterführenden Schulen sowie für Schulleitungen aller Schularten zur Bewerbung offen.

2.2 Die Registrierung auf der Webseite zur Teilnahme am Wettbewerb kann durch unterschiedliche Personen erfolgen:

2.2.1 Als Lehrkraft haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zum Deutschen Lehrkräftepreis anzumelden, indem Sie sich auf der Webseite registrieren. Mit der Registrierung auf unserer Webseite und Anmeldung des Unterrichtsvorhabens bzw. -projektes zum Wettbewerb versichern Sie, dass Sie 1. als einreichende Lehrkraft am eingereichten Unterrichtsvorhaben bzw. -projekt unmittelbar beteiligt sind und 2. im Einverständnis mit allen anderen Projektbeteiligten handeln. Es ist nicht möglich, Unterrichtsvorhaben bzw. -projekte anderer Lehrkräfte einzureichen.

2.2.2 Sollten Sie eine Lehrkraft sein, die ein Lehrkräfte-Team repräsentiert und Ihre Schulleitung nominieren, so muss die Nominierung von mindestens 25 Prozent des Kollegiums unterstützt werden. Mit der Registrierung auf unserer Webseite und Anmeldung der Schulleitung zum Wettbewerb versichern Sie, dass die Nominierung von mindestens 25 Prozent des Kollegiums unterstützt wird.

2.2.3 Sollten Sie Schüler/-in sein und eine Lehrkraft nominieren, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie unter 16 Jahre sind, dürften Sie in keiner Weise am Wettbewerb teilnehmen. Mit der Registrierung auf unserer Webseite und Nominierung einer derzeit tätigen Lehrkraft zum Wettbewerb versichern Sie, mindestens 18 Jahre alt oder aufgrund einer vorherigen Einwilligung des/der volljährigen Erziehungsberechtigten zur Registrierung berechtigt zu sein.

2.3 Mit der Anmeldung erkennt die registrierende Person die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an. Im Falle der Nichteinhaltung von Wettbewerbsregeln behalten sich die Veranstalter geeignete Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von Teilnehmer/-innen vor.

2.4 Der Rechtsweg ist sowohl für die Durchführung des Wettbewerbs als auch für die Auszeichnung der Preisträger/-innen ausgeschlossen.

3. Wettbewerbsbeiträge

3.1 Es dürfen nur solche Beiträge (Begründungen (Dankbrief), Wettbewerbsbeiträge oder ähnliches) hochgeladen werden, die nicht gegen das geltende Recht verstoßen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verletzen oder aber einen Gewalt verherrlichenden, beleidigenden oder pornografischen Inhalt haben. Dateien oder Texte, deren Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, werden von den Veranstaltern (oder einem Dienstleister, der dazu vom Veranstalter beauftragt wurde) gelöscht und die/der betreffende Bewerber/-in wird direkt von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Dateien und Texte, deren Ziele offensichtlich nicht den Zielen des Wettbewerbes entsprechen oder Rechte Dritter verletzen.

3.2 Falls Fotos hochgeladen werden und auf Fotos oder anderen Bildaufnahmen eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen, ansonsten dürfen Bilder nicht hochgeladen werden. Die das Bild hochladende Person versichert, dass ihr die entsprechenden Einwilligungserklärungen zur Nutzung vorliegen und dass sie diese auf Wunsch schriftlich vorlegen kann. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren.

4. Kriterien der Beurteilung von Bewerbungen

Zur objektiven Begutachtung der Bewerber/-innen und der Auswahl der Preisträger/-innen des Wettbewerbs beauftragt der Deutsche Philologenverband ein aus Fachleuten zusammengesetztes unabhängiges Gutachtergremium sowie eine unabhängige Jury.

Die Wettbewerbsbeiträge werden nach strengen Kriterien beurteilt, um in den drei Säulen “Unterricht Innovativ”, “Ausgezeichnete Lehrkräfte” und “Vorbildliche Schulleitung” die Preisträger/-innen zu ermitteln, die einen herausragenden Beitrag für den Beruf der Lehrkraft und Schulleitung geleistet haben.

4.1 “Unterricht Innovativ”

  • Steigerung von Motivation und Eigenverantwortung der Schüler/-innen
  • Förderung der Teamfähigkeit und Verantwortung für die Klasse
  • Bezug zum Alltag der Jugendlichen
  • Nachhaltiger, erfassbarer Lernfortschritt
  • Lehrplanorientiertes, übertragbares Unterrichtskonzept
  • Fächer- und themenverbindender Unterricht
  • Synergieeffekte durch Teamarbeit

4.2 “Ausgezeichnete Lehrkräfte”

Bei der Auswertung der Begründungen legt die Jury einen Kriterienkatalog zu Grunde, der auf Basis der „Standards für die Lehrkräftebildung“ entwickelt wurde – einem Lehrkräfte-Leitbild, das die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder festgelegt hat (siehe Dokument „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“).

4.3 “Vorbildliche Schulleitung”

Bei der Auswertung der Begründungen bezieht sich die Jury auf das Anforderungs- und Kompetenzprofil für Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen (2020). Bewertet wird in diesen drei Bereichen:

  • Personalentwicklung und Personalmanagement;
  • Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsmanagement;
  • Organisationsentwicklung und Schulmanagement.

5. Datensicherheit und Weitergabe der Daten

Die für die Zwecke des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden durch den Deutschen Philologenverband und die Heraeus Bildungsstiftung gemeinsam verarbeitet. Zur Abwicklung des Wettbewerbs, insbesondere in den Entscheidungsphasen zur Auswahl der Preisträger/-innen, werden diese Daten auch an Gutachter/-innen und Jurorinnen und Juroren weitergegeben. Nach Abschluss der Wettbewerbsrunde werden die Daten gelöscht. Eine detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie auf der Website unter https://www.lehrkraeftepreis.de/datenschutzerklaerung.

6. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Preisverleihung

6.1 Alle Preisträgerinnen und Preisträger werden durch die Veranstalter benachrichtigt. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung, bei der auch externe Gäste und Pressevertreter/-innen anwesend sind.

6.2 Die Jury vergibt im Rahmen des Wettbewerbs in den zwei Teilnahme-Säulen „Unterricht innovativ“ und „Vorbildliche Schulleitung“ jeweils drei Hauptpreise, in der Säule „Ausgezeichnete Lehrkräfte“ gibt es keine Preishierarchie. Zudem werden alle Preisträger/-innen zu einer Fortbildung unter dem Arbeitstitel Exzellenzcamp “Mutausbruch Schule” eingeladen. Die Hauptpreisträger/-innen werden zur Preisvergabe mit Reise und Übernachtung eingeladen.

6.3 Eine Barauszahlung des Preisgeldes oder ein etwaiger Preisersatz ist in keinem Fall möglich.

6.4 Für Preise/Auszeichnungen, die durch externe Partner verliehen werden, übernehmen wir keine Gewährleistung.

7. Sonstiges

Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.